2.1.6.
Основания за
изключване
Участие в престъпна
организация: VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach §
129 des Strafgesetzbuchs (StGB) (Bildung krimineller
Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen)
oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im
Ausland).
Изпиране на пари
или финансиране на тероризма: VOB/A §6e EU: Der öffentliche Auftraggeber
schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens
von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen
ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine
Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: -§
89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an
einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung
finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen
Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet
werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu
begehen. - § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig
erlangter Vermögenswerte)
Корупция: VOB/A
§6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach: - § 299 StGB (Bestechlichkeit und
Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen). - § 108e StGB
(Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), - den §§ 333
und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in
Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale
Bedienstete), - Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung
internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter
im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
Детски труд и
други форми на трафик на
хора: VOB/A
§6e EU: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu
jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn
er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten nach
Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt
oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes
über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist
wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§
232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution,
Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter
Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Плащане на
социалноосигурителни вноски: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Администриране на
активите от ликвидатор: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens
ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt
oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im
Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt
hat.
Конфликт на
интереси, свързан с участието в процедурата за възлагане на
обществена поръчка: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein
Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens
besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den
öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des
Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere,
weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden
kann.
Предсрочно
прекратяване на договор и налагане на обезщетения или други подобни
санкции: Der öffentliche Auftraggeber kann unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das
Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines
früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd
mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu
Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt
hat.
Плащане на
данъци: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein
Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist
und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche
Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer
Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.