2.1.6.
Основания за
изключване
Източници
на основанията за изключване: Уведомление
Нарушаване
на задълженията, поставени по силата на чисто национални основания
за изключване: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Участие в
престъпна организация: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Терористични
престъпления или престъпления, които са свързани с терористични
дейности: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Изпиране
на пари или финансиране на
тероризма: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Измами: Ein
Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Корупция: Ein
Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Детски
труд и други форми на трафик на
хора: Ein
Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine
Person, deren Verhalten nach Absatz 3 des § 123 GWB dem Unternehmen
zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das
Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über
Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Нарушаване
на задължение, свързано с плащането на
данъци: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist
Нарушаване
на задължение, свързано с плащането на осигурителни
вноски: Ein Unternehmen ist zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz
3 des § 123 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des
Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden
ist.
Нарушение
на задължения в областта на екологичното
право: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Нарушение
на задължения в областта на социалното
право: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Нарушение
на задължения в областта на трудовото
право: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Неплатежоспособност: Unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Администриране
на активите от ликвидатор: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Прекратена
стопанска дейност: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Аналогична
на несъстоятелност ситуация съгласно националното
законодателство: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Тежко
професионално
простъпничество: Unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann ein
Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausgeschlossen
werden.
Споразумения
с други икономически оператори за нарушаване на
конкуренцията: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Конфликт
на интереси, свързан с участието в процедурата за възлагане на
обществена поръчка: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Пряко
или косвено участие в подготовката на процедурата за възлагане на
обществена поръчка: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Предсрочно
прекратяване на договор и налагане на обезщетения или други подобни
санкции: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.
Е
виновен за погрешно представяне на информация, не е в състояние да
представи необходимите документи и е получил поверителна информация
във връзка с тази процедура: Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der
Verhältnismäßigkeit kann ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des
Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren
ausgeschlossen werden.